Aktuelles für heute und morgen

  • Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz – Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024

    Mit Urteil V R 2/22 (V R 6/18) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-515/20 entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG der Steuersatzermäßigung unterliegen, wenn sie bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 122 MwStSystRL Brennholz im Sinne der Warenbeschreibung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG sind. Das BMF hat daher die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz neu geregelt (Az. III C 2 - S 7221/00019/005/013).

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  • Junge und angehende Selbstständige bewerten persönliche Lage optimistisch

    Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, blicken deutlich optimistischer auf die eigene Zukunft als die deutsche Bevölkerung insgesamt. So das Ergebnis einer Blitzumfrage der Gründerplattform der KfW.

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  • Anwendung des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1977, BStBl II 1978 S. 50 für Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – Änderung der Verwaltungsauffassung

    Mit Urteil vom 5. Oktober 1977 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietsteile des Staates anzusehen sind, dessen Flagge sie führen. Laut BMF ist das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht mehr anzuwenden (Az. IV B 2 - S 1301/01408/007/001).

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  • Streit um Feriensprachkurs für Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen

    Die Voraussetzungen für die Durchführung und Teilnahme an einem von einer örtlichen Volkshochschule in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung angebotenen Feriensprachkurs ergeben sich aus einer dazu abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Das folgt aus einer Entscheidung des VG Koblenz (Az. 4 L 265/25.KO).

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  • Beleidigungen lohnen sich nicht!

    Kann ein Gericht bei einer Beleidigung in einem veröffentlichen Musikclip den Angeklagten nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilen, sondern daneben auch die durch das Video erzielten Einnahmen einziehen? Das AG Frankfurt hat dies bejaht (Az. 916 Ds 6443 Js 211140/23).

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  • Keine Selbstbeiordnung als Anwalt bei Verfahren ohne Anwaltszwang

    Das OVG Weimar hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt in einem von ihm selbst geführten, nicht dem Vertretungszwang unterliegenden Klageverfahren nicht selbst als Prozessbevollmächtigter im Rahmen der Prozesskostenhilfe beiordnen lassen kann. Eine solche Selbstbeiordnung sei mit dem Zweck der PKH nicht vereinbar und daher unzulässig (Az. 3 ZO 340/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

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  • BFH: Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht

    Der BFH hatte zu klären, ob ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i. S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MustAbk sind und ob somit von der inländischen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeberin gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer ihrer ausländischen Betriebsstätten vorzunehmen ist (Az. VI R 25/22).

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  • BFH: Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

    Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige - wie in Zeiten der Corona-Pandemie - (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht (Az. VI R 3/23).

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  • BFH zur Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen

    Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Anwendung von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG - bezogen auf die Heilbehandlung - nicht dadurch verhindert wird, dass der Anwendungsbereich von § 4 Nr. 14 b UStG dem Grunde nach eröffnet ist (Az. V R 10/22).

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  • BFH: Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch

    Der BFH hatte sich mit einigen Fragen zum Thema „Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch“ zu befassen (Az. X R 35/19).

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